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Betreute Wohnformen
 

Betreutes Einzelwohnen im Rahmen der Jugendhilfe "Karlsruher Straße" und "Sophienstraße"

Betreutes Einzelwohnen

Karlsruher Straße 9
60329 Frankfurt am Main
Tel: (069) 27 216 - 171/ -172
Fax: (069) 27 216 - 199

E-Mail: DUhden@vae-ev.de

Betreutes Einzelwohnen

Sophienstraße 85
60487 Frankfurt am Main
Tel: (069) 70 25 01
Fax: (069) 70 777 59

E-Mail: DUhden@vae-ev.de

 

 

Das Betreute Wohnen im Rahmen der Jugendhilfe

Das Angebot des Betreuten Wohnens im Rahmen der Jugendhilfe richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Übergang von der stationären Heimerziehung zur eigenständigen Lebensführung. Die betreuten Jugendlichen und jungen Erwachsenen leben entweder in eigenen Wohnungen oder in Übergangswohnungen, die der vae angemietet hat und ihnen zur Verfügung stellt. Die Einrichtung verfügt über 25 Plätze.

Sozialpädagogische Zielsetzung

Das Betreute Wohnen soll Jugendliche und junge Erwachsene unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse zu selbständigem, verantwortungsbewußtem Handeln befähigen. Ziel des Betreuten Wohnens ist es, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen behilflich zu sein bei der:

° Klärung ihrer Beziehung zur Herkunftsfamilie
° Findung und Durchführung einer schulischen oder beruflichen Ausbildung
° Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit
° Suche einer eigenen Wohnung und beim Führen eines eigenen Haushalts

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Klärung des Aufenthaltsstatus sowie die Auseinandersetzung mit der Verunsicherung und Angst vor einer möglichen Abschiebung. Da es sich bei dem aufgenommenen Personenkreis zumeist um junge Volljährige handelt, sind mit dem Begriff der Persönlichkeit die eigenen Vorstellungen der Klienten in den Vordergrund zu rücken.

Betreuung

Das Hauptgewicht der Arbeit des Betreuten Wohnens im Rahmen der Jugendhilfe liegt im Bereich der individuellen Beratung und Betreuung. Neben der Unterstützung in lebenspraktischen Fragen finden ein- bis zweimal wöchentlich Gespräche zur Aufarbeitung persönlicher Probleme statt. Der Arbeitsplatz der MitarbeiterInnen des betreuten Wohnens sind die Beratungsbüros, die Wohnungen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen oder deren Aufenthaltsort. Als ein wichtiger Bestandteil der Arbeit zählen regelmäßige Kontakte zu Behörden und anderen Institutionen sowie zu Lehrkräften und Arbeitgebern.

Aufnahme

In das Betreute Wohnen im Rahmen der Jugendhilfe werden junge Menschen aufgenommen, die – aus den unterschiedlichsten Gründen – nicht mehr in Gruppen leben können oder wollen und deren individuellem Hilfebedarf innerhalb dieses Settings Rechnung getragen werden soll. Eine weitere Zielgruppe sind Flüchtlinge und ausländische Jugendliche mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, die zumindest über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Das Mindestalter für eine Aufnahme beträgt 16 Jahre.

Finanzierung

Die Finanzierung der Einrichtung erfolgt über Entgeltsätze.

Gesetzliche Grundlage

Die Einrichtung richtet sich nach folgender gesetzlicher Grundlage:

° § SGB VIII §§ 34 (41)