Das Betreute Wohnen im Rahmen der Jugendhilfe
Das Angebot des Betreuten Wohnens im Rahmen
der Jugendhilfe richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene
im Übergang von der stationären Heimerziehung
zur eigenständigen Lebensführung. Die betreuten
Jugendlichen und jungen Erwachsenen leben entweder in eigenen
Wohnungen oder in Übergangswohnungen, die der vae angemietet
hat und ihnen zur Verfügung stellt. Die Einrichtung
verfügt über 25 Plätze.
Sozialpädagogische Zielsetzung
Das Betreute Wohnen soll Jugendliche und junge
Erwachsene unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten
und Bedürfnisse zu selbständigem, verantwortungsbewußtem
Handeln befähigen. Ziel des Betreuten Wohnens ist es,
den Jugendlichen und jungen Erwachsenen behilflich zu sein
bei der:
° Klärung ihrer Beziehung zur Herkunftsfamilie
° Findung und Durchführung einer schulischen oder
beruflichen Ausbildung
° Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit
° Suche einer eigenen Wohnung und beim Führen eines
eigenen Haushalts
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Klärung
des Aufenthaltsstatus sowie die Auseinandersetzung mit der
Verunsicherung und Angst vor einer möglichen Abschiebung.
Da es sich bei dem aufgenommenen Personenkreis zumeist um
junge Volljährige handelt, sind mit dem Begriff der
Persönlichkeit die eigenen Vorstellungen der Klienten
in den Vordergrund zu rücken.
Betreuung
Das Hauptgewicht der Arbeit des Betreuten Wohnens im Rahmen
der Jugendhilfe liegt im Bereich der individuellen Beratung
und Betreuung. Neben der Unterstützung in lebenspraktischen
Fragen finden ein- bis zweimal wöchentlich Gespräche
zur Aufarbeitung persönlicher Probleme statt. Der Arbeitsplatz
der MitarbeiterInnen des betreuten Wohnens sind die Beratungsbüros,
die Wohnungen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen oder
deren Aufenthaltsort. Als ein wichtiger Bestandteil der
Arbeit zählen regelmäßige Kontakte zu Behörden
und anderen Institutionen sowie zu Lehrkräften und
Arbeitgebern.
Aufnahme
In das Betreute Wohnen im Rahmen der Jugendhilfe
werden junge Menschen aufgenommen, die – aus den unterschiedlichsten
Gründen – nicht mehr in Gruppen leben können
oder wollen und deren individuellem Hilfebedarf innerhalb
dieses Settings Rechnung getragen werden soll. Eine weitere
Zielgruppe sind Flüchtlinge und ausländische Jugendliche
mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, die zumindest über
Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Das
Mindestalter für eine Aufnahme beträgt 16 Jahre.
Finanzierung
Die Finanzierung der Einrichtung erfolgt über Entgeltsätze.
Gesetzliche Grundlage
Die Einrichtung richtet sich nach folgender gesetzlicher
Grundlage:
° § SGB VIII §§ 34 (41) |