Die Jugendwohngruppen
"Sandweg"
Die Jugendwohngruppen "Sandweg" sind auf drei
Wohneinheiten mit 13 Jugendlichen aufgeteilt. Aufgenommen
werden männliche und weibliche Jugendliche im Alter
zwischen 16 und 18 Jahren. In begründeten Fällen
sind auch Abweichungen möglich.
Sozialpädagogische Zielsetzung
Die sozialpädagogischen Zielsetzungen
der Jugendwohngruppen "Sandweg" beinhalten folgende
Aspekte:
° Altersgemäße Persönlichkeitsentwicklung
und Stabilisierung
° Abschluß schulischer
Ausbildung
° Vorbereitung/Beginn beruflicher
Ausbildung
° Eigenverantwortliches Handeln
° Selbständiges Wahrnehmen
der Alltagspflichten
° Einteilung und Verwaltung der
zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
° Wahrnehmung eigenständigem
Umgangs mit Behörden
° Gesundheitsbewußte Lebensführung
° Erkennen der eigenen Stärken
und Schwächen, Artikulieren der Interessen, Befindlichkeiten
° Hilfe bei der Aufarbeitung
persönlicher Problemlagen
° Erarbeitung einer realistischen
Lebensperspektive
° Verselbständigung in eigene
Wohnung
Der Übergang von der Wohngruppe in die eigene Wohnung
wird nach Absprache mit den Mitarbeitern im Rahmen des betreuten
Einzelwohnens begleitet.
Betreuung
Zur pädagogischen Betreuung gehören u.a. die Aufarbeitung
persönlicher Konflikte, Krisenintervention sowie Hilfestellung
in den Bereichen Schule und Ausbildung. Neben Einzelgesprächen
finden wöchentliche Gruppensitzungen statt, an denen
alle Bewohner und Mitarbeiter teilnehmen. Einen hohen Stellenwert
haben die gemeinsame Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten.
Im Rahmen der Klientenbetreuung ist die Kooperation mit
Eltern/Bezugspersonen, Schule/Ausbildungsstätte sowie
anderen Personen und Einrichtungen ebenso notwendig wie
selbstverständlich.
Aufnahme
Die Kontaktaufnahme der Jugendlichen mit der
Einrichtung erfolgt über die Jugend- und Sozialämter.
Deren Kostenzusicherung ist Voraussetzung für die Aufnahme.
Eine weitere Aufnahmebedingung ist die Bereitschaft zu regelmäßigem
Schulbesuch oder einer beruflichen Ausbildung/Qualifizierung.
Finanzierung
Die Finanzierung der Einrichtung erfolgt über Entgeltsätze.
Gesetzliche Grundlage
Die Einrichtung richtet sich nach folgender gesetzlicher
Grundlage:
° § 34 (41) SGB VIII (Heimerziehung/betreute
Wohnformen) |