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Betreute Wohnformen
 

Jugendwohngruppen "Sandweg"

Sandweg 18
60316 Frankfurt am Main
Tel: (069) 49 80 98 8
Fax: (069) 48 00 58 01

E-Mail: DUhden@vae-ev.de

 

Die Jugendwohngruppen "Sandweg"

Die Jugendwohngruppen "Sandweg" sind auf drei Wohneinheiten mit 13 Jugendlichen aufgeteilt. Aufgenommen werden männliche und weibliche Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren. In begründeten Fällen sind auch Abweichungen möglich.

Sozialpädagogische Zielsetzung

Die sozialpädagogischen Zielsetzungen der Jugendwohngruppen "Sandweg" beinhalten folgende Aspekte:

° Altersgemäße Persönlichkeitsentwicklung und Stabilisierung
° Abschluß schulischer Ausbildung
° Vorbereitung/Beginn beruflicher Ausbildung
° Eigenverantwortliches Handeln
° Selbständiges Wahrnehmen der Alltagspflichten
° Einteilung und Verwaltung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
° Wahrnehmung eigenständigem Umgangs mit Behörden
° Gesundheitsbewußte Lebensführung
° Erkennen der eigenen Stärken und Schwächen, Artikulieren der Interessen, Befindlichkeiten
° Hilfe bei der Aufarbeitung persönlicher Problemlagen
° Erarbeitung einer realistischen Lebensperspektive
° Verselbständigung in eigene Wohnung

Der Übergang von der Wohngruppe in die eigene Wohnung wird nach Absprache mit den Mitarbeitern im Rahmen des betreuten Einzelwohnens begleitet.

Betreuung

Zur pädagogischen Betreuung gehören u.a. die Aufarbeitung persönlicher Konflikte, Krisenintervention sowie Hilfestellung in den Bereichen Schule und Ausbildung. Neben Einzelgesprächen finden wöchentliche Gruppensitzungen statt, an denen alle Bewohner und Mitarbeiter teilnehmen. Einen hohen Stellenwert haben die gemeinsame Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten. Im Rahmen der Klientenbetreuung ist die Kooperation mit Eltern/Bezugspersonen, Schule/Ausbildungsstätte sowie anderen Personen und Einrichtungen ebenso notwendig wie selbstverständlich.

Aufnahme

Die Kontaktaufnahme der Jugendlichen mit der Einrichtung erfolgt über die Jugend- und Sozialämter. Deren Kostenzusicherung ist Voraussetzung für die Aufnahme. Eine weitere Aufnahmebedingung ist die Bereitschaft zu regelmäßigem Schulbesuch oder einer beruflichen Ausbildung/Qualifizierung.

Finanzierung

Die Finanzierung der Einrichtung erfolgt über Entgeltsätze.

Gesetzliche Grundlage

Die Einrichtung richtet sich nach folgender gesetzlicher Grundlage:

° § 34 (41) SGB VIII (Heimerziehung/betreute Wohnformen)