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Betreute Wohnformen
 

Betreutes Wohnen für junge Erwachsene "Pforzheimer Straße"

Karlsruher Straße 9
60329 Frankfurt am Main
Tel: (069) 27 216 - 173
Fax: (069) 27 216 - 199

E-Mail: DUhden@vae-ev.de

 

Das Betreute Wohnen für junge Erwachsene

Das Betreute Wohnen für junge Erwachsene "Pforzheimer Straße" (BSHG) richtet sich an eine Zielgruppe im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, die in Frankfurt a.M. von Wohnsitzlosigkeit aktuell bedroht oder bereits wohnungslos geworden sind. Die Klienten wohnen in eigenem oder vom Träger zur Verfügung gestelltem Wohnraum. Derzeit stehen ein komplettes Haus, Zweizimmerwohnungen und mehrere Einzelappartements, verteilt auf 21 Plätze zur Verfügung.

Sozialpädagogische Zielsetzung

Im Rahmen des Betreuten Wohnens für junge Erwachsene "Pforzheimer Straße" (BSHG) sollen die in Not geratenen jungen Menschen zu selbständiger und eigenverantwortlicher Lebensführung in eigenem Wohnraum und zur Sicherung ihrer finanziellen Lebensgrundlage befähigt werden. Nach Möglichkeit soll dies auch unabhängig von öffentlicher Hilfe geschehen.

Betreuung

Die Beratungsgespräche im Bereich des Betreuten Wohnens für junge Erwachsene "Pforzheimer Straße" (BSHG) finden sowohl in den Büroräumen der Mitarbeiter als auch in den Wohnungen der Klienten selbst statt.

Grundlegende Bestandteile der Betreuung beinhalten:

° Einzel- und Gruppengespräche
° Lebenspraktische Unterstützung im Alltag
° Erarbeitung einer realistischen Selbsteinschätzung
° Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten und Perspektiven
° Förderung der schulischen und beruflichen Zukunft

Aufnahme

Aufnahme in das Betreute Wohnen für junge Erwachsene "Pforzheimer Straße" (BSHG) finden insbesondere Personen, denen das Zusammenleben im Familienverband nicht mehr möglich ist, die jedoch noch nicht in der Lage sind, ihren Lebensalltag eigenständig zu bewältigen. In begründeten Einzelfällen (Konzeptionell in Planung) können auch Mütter mit ihren Kindern sowie Paare betreut werden.

Finanzierung

Die Finanzierung der Einrichtung erfolgt über Entgeltsätze

Gesetzliche Grundlagen

Die Einrichtung richtet sich nach folgenden gesetzlichen Grundlagen:

° §§ 11, 72, 93 BSHG