Die Mädchenwohngruppe
"Goldsteinstraße"
Die Mädchenwohngruppe "Goldsteinstraße"
ist außengeleitet. In der Einrichtung werden weibliche
Jugendliche im Alter von 16-18 Jahren, die zuvor in Heimen
gelebt haben oder aus familiären bzw. pädagogischen
Gründen nicht mehr in der Familie leben können
aufgenommen. Die Mitarbeiter sind regelmäßig,
jedoch nicht rund um die Uhr anwesend. Nachts sowie an Wochenenden
und Feiertagen ist stets ein Mitarbeiter telefonisch erreichbar.
Die Wohngruppe verfügt über sechs Plätze.
Sozialpädagogische Zielsetzung
Die Grundüberlegungen für die Arbeit
in der Mädchenwohngruppe "Goldsteinstraße"
basieren auf der Erfahrung, dass eine am Alltag der Mädchen
orientierte Pädagogik jedem einzelnen Mädchen
Erfolge in der Bewältigung seiner individuellen Probleme
ermöglicht. Dabei bieten klare Tagesstrukturen und
permanente Vermittlung von Normen und Werten, sowie deren
praktische Umsetzung im Alltag der Mädchen und der
Gruppe die Grundlage jeder Veränderung. Für die
Umsetzung unserer Erziehungsziele ist die Schaffung von
vielfältigen gruppen- und individualpädagogischen
Lern- und Übungsfeldern innerhalb einer intakten Wohn-
Lebensgemeinschaft, unter mädchenspezifischen Gesichtspunkten
notwendig. Im Anschluß an die Wohngruppe bieten wir,
zum schrittweisen Aufbau eines eigenständigen Lebens,
das Betreute Wohnen an.
Betreuung
Für die Betreuung in der Mädchenwohngruppe
"Goldsteinstraße" ist eine aktive Lebensgestaltung
von oberster Priorität.
Hinzu treten Aspekte wie:
° Lernen über eigene Bedürfnisse
zu sprechen
° Förderung der Wahrnehmung von Wünschen,
Bedürfnissen und Emotionen
° Förderung der eigenen Wertschätzung
° Lernen sich auseinanderzusetzen
° Verantwortung für die Gruppe übernehmen
° Lernen eigene Grenzen wahrzunehmen und Grenzen anderer
zu respektieren
° Abbau verinnerlichter Vorurteile gegenüber anderer
Lebensweisen
° Erfahren nicht alleine Probleme zu haben
° Stärkung der Selbstakzeptanz
° Unterstützung frauen- und mädchenspezifischer
Identitätsfindung
Aufnahme
In die Mädchenwohngruppe "Goldsteinstraße"
werden Mädchen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren aufgenommen.
In Ausnahmefällen kann das Alter auch um wenige Jahre
nach oben bzw. unten abweichen. Voraussetzung für eine
Aufnahme in die Wohngruppe ist neben einem Aufnahmegespräch,
dass bei den Klientinnen keine akute Suchtmittelabhängigkeit
vorliegt und keine Gefahr der Selbst- und/oder Fremdgefährdung
besteht.
Finanzierung
Die Finanzierung der Einrichtung erfolgt über Entgeltsätze.
Gesetzliche Grundlage
Die Einrichtung richtet sich nach folgender gesetzlicher
Grundlage:
° § 34 (41) SGB VIII (Heimerziehung/betreute
Wohnformen) |